Wenn die Grillsaison beginnt, ist die Begeisterung erst einmal groß. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn sich Vermieter und Nachbar beschweren? Auch wenn Sie in einer Eigentumswohnung leben, ist eine gewisse Rücksichtnahme sinnvoll, damit es durch den aufsteigenden Rauch vom Balkon nicht gleich zum Streit kommt. Die hier gesammelten Informationen zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie auf dem Balkon oder im Garten grillen wollen.
Holzkohlegrill oder Gasgrill, was ist erlaubt?
Wie die aktuellen Studien belegen, gehören die Deutschen zu den großen Grillmeistern, sei es am klassischen Holzkohlegrill, am Gasgrill oder am kleinen Elektrogrill. Spätestens, wenn das Frühjahr beginnt, zieht das typische Grillaroma von einem Garten zum nächsten.
Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich dabei unter anderem auf das Grillen auf dem Balkon oder der Dachterrasse einer Mietwohnung. Als Mieter haben sie nicht das Recht, jederzeit den Grill in Betrieb zu nehmen, auch wenn dieser draußen keine Gefahr darstellt. Grundsätzlich gibt es zwar kein eindeutig formuliertes Gesetz dagegen, doch wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung einen entsprechenden Passus enthält, ist der Grillbetrieb nicht zulässig. Dies wurde unter anderem vom Landgericht Essen so festgelegt (Urteil vom 07.02.2002, Aktenzeichen 10 S 438/01).
Zu viel Qualm und Rußentwicklung können den Nachbarn belästigen, darum spricht sich das Mietrecht gegen den Einsatz des Holzkohlegrills aus. Wie die Beurteilung in der individuellen Situation ausfällt, hängt vom verantwortlichen Gericht ab. Die Experten für Mietrecht empfehlen deshalb, vorsichtshalber einen Gas- oder Elektrogrill anstelle des Holzkohlegrills zu verwenden. Bei diesen beiden Grillarten ist die Rauchentwicklung deutlich geringer.
Es existiert also einerseits kein grundsätzliches Gesetz gegen die Grillparty auf dem Balkon, andererseits keine Berechtigung dafür. Daher ist die jeweilige Regulierung im Mietvertrag beziehungsweise in der Hausordnung aufgeführt. Der Vermieter kann beispielsweise ein Verbot für den Holzkohlegrill festlegen, während der Elektro- oder Gasgrill erlaubt ist. Wenn Sie trotz dieser Bestimmung regelmäßig Grillabende veranstalten, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen und bei Wiederholung darf der Vermieter die Wohnung sogar kündigen.
Wie oft ist Grillen auf dem Balkon oder im eigenen Garten erlaubt?
Wie oft dürfen Sie grillen und ab wann ist die Rauchentwicklung zu viel? Diese Fragestellungen weisen bereits auf die typischen Probleme dieser Thematik hin. Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen orientieren sich an Einzelfällen. So hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg maximal 25 Grill-Events auf Balkonen zugelassen, die nicht länger als zwei Stunden und bis spätestens 21 Uhr dauern (Urteil vom 02.10.2007, Aktenzeichen 3 C 14/07). Das Landgericht Aachen erlaubt hingegen zweimal monatlich das Grillen bis 22:30 Uhr (Urteil vom 14.03.2002, Aktenzeichen 6 S 2/02). Am Oberlandesgericht Oldenburg wurde am 29.07.2002 entschieden, dass hier nur viermal im Jahr gegrillt werden darf, allerdings bis 24 Uhr (Aktenzeichen 13 U 53/02).
Bei den Streitfällen sowie bei den Urteilen sind große Unterschiede zu erkennen. Um größere Streitigkeiten und Probleme zu vermeiden, können Sie in der Grillsaison zu alternativen Grillarten greifen.
Welche Alternativen gibt es zum großen Grill?
Der Sommer ist die Hauptsaison für Grillmeister, von denen viele auf den großen Holzkohlegrill schwören. Um beim Grillen Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, können Sie sich aber auch für kleine und raucharme Varianten entscheiden:
- Mini- oder Eimergrills brauchen nur wenig Platz und eignen sich sogar als Tischgrill. Auch die kleinen To-Go-Grills sind flexibel zu nutzen. Dabei kann es sich um Elektrogrills oder um Gasgrills handeln, die nur wenig Rauch entwickeln.
- Der Plancha-Grill ist ein spezielles Modell, das aus Spanien stammt und direkt auf dem Tisch aufgestellt wird. Hier liegt das Grillgut auf einer geraden Fläche, ein Rost ist also nicht vorhanden. Die Temperaturen sind mit bis zu 350 Grad sehr hoch. Das besondere Funktionsprinzip ermöglicht es Ihnen, das Grillgut gefahrlos mit Marinaden oder Flüssigkeit zu beträufeln.
- Der Kontaktgrill verfügt über zwei Platten, die das Grillgut sozusagen einklemmen. Er lässt sich nicht direkt mit dem offenen Grillsystem vergleichen, dafür eignet er sich als elektrisches Grillgerät sogar für den Indoor-Einsatz.
Auf Einweggrills sollten Sie draußen verzichten, denn hier ist der Funkenflug eine große Gefahr. Das hängt mit dem chemischen Grillanzünder aus Papier zusammen, den dieses Grillsystem beinhaltet. Beim Abbrennen fliegen die Papierfetzen schnell davon, auch wenn nur ein leichter Wind weht.
Wenn Sie auf Ihren Holzkohlegrill schwören, gibt es trotzdem ein paar Möglichkeiten, den Rauch zu verringern. Verzichten Sie auf chemische Grillanzünder und Brandbeschleuniger und achten Sie darauf, die Grillkohle trocken zu halten. Beim langsamen Niedrigtemperatur-Grillen profitieren Sie und Ihre Nachbarn nicht nur von der geringeren Rauchentwicklung. Das Grillgut wird auch besonders schonend gegart. Durch indirekte Hitze verstärken sich beide Effekte noch: Schieben Sie einfach die Kohle zu einer Seite und das Grillgut zur anderen Seite.
Grillen im eigenen Garten – eine Selbstverständlichkeit?
Wer Eigentum hat, möchte dieses natürlich nach seinen Wünschen nutzen. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus auf dem eigenen Grundstück ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass Sie wegen gelegentlicher Grillabende im Sommer einen Nachbarschaftsstreit auslösen. Im Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus ist immer etwas mehr Rücksichtnahme gefragt. Allerdings sollten Sie auch auf der Terrasse des eigenen Einfamilienhauses ein wenig Rücksicht nehmen.
Der Abstand zum nächsten Haus gibt Ihnen und auch Ihren Nachbarn eine gewisse Sicherheit und Privatsphäre. Trotzdem kann es auch bei Eigentum zu Streitigkeiten kommen, wenn Sie fast jeden Abend den Grill anwerfen und die Rauchwolken zum Nachbargrundstück ziehen.
Ein Urteil vom Obersten Landesgericht in Bayern fiel für den Hauseigentümer relativ hart aus: Dieser durfte den Grill nur in 25 Meter Entfernung zum eigenen Haus aufstellen, um sicherzustellen, dass der Mieter nicht vom Rauch gestört wurde. Zudem schränkte das Landesgericht die Grillzeiten auf fünfmal pro Jahr ein (Urteil vom 18.03.1999, Aktenzeichen 2 Z BR 6/99).
Hier und auch bei anderen gerichtlichen Entscheidungen zeigt sich, dass das eigene Grundstück nicht automatisch die Grill-Erlaubnis enthält. Unter anderem geht es dabei auch um die Einhaltung der Ruhezeiten. Bei Rechtsstreitigkeiten kommt es deshalb zu unterschiedlichen Entscheidungen.
Rücksicht nehmen und Ärger vermeiden
So schön die Sommerzeit auch ist, wenn die Grilldünste auch im übertragenen Sinne für dicke Luft sorgen, ist schlechte Stimmung vorprogrammiert. Ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind, auch wenn es kein direktes Grillverbot gibt, sollten Sie versuchen, die Nachbarn nicht zu sehr zu belästigen. Wenn starker Qualm bis in die nächste Wohnung eindringt, ist das eine Störung und kann sogar ein Verstoß gegen das geltende Immissionsschutzgesetz sein.
Darum lohnt es sich, auch bei Eigentum gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Das Gespräch mit den Nachbarn hilft dabei, Missverständnisse und Ärger zu vermeiden. Vielleicht freuen sich die benachbarten Parteien über eine Einladung zum Grillabend oder über einen Teller mit Bratwürstchen.
Wenn das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, müssen die Nachbarn mit dem gelegentlichen Grillrauch klarkommen. Der Gas- oder Elektrogrill verursacht weniger Qualm, dennoch sollten Sie auch hier etwas Rücksicht nehmen und sich an die Nachtruhe halten. Das heißt, dass Sie ab 22 Uhr etwas leiser sein sollten. Bei großen Gartenpartys ist natürlich eine Ausnahme möglich – auch hier hilft es, vorher mit den Nachbarn zu reden.
Leave a reply