Beim Kauf einer Photovotaikanlage sollten Sie nicht nur Qualitätsstandards und Gütesiegel prüfen, sondern auch die Bedingungen zu Garantie und Versicherung. Stolpersteine im Kleingedruckten sind keine Seltenheit.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für Photovoltaikanlagen gilt je nach Einbausituation eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei oder fünf Jahren.
- Hersteller können zusätzlich freiwillige Garantien geben. Entscheidend ist dann, was im „Kleingedruckten“ steht.
- Solarstromanlagen können über die Wohngebäudeversicherung mitversichert oder separat über eine Photovoltaikversicherung abgesichert werden.
Gewährleistung bei Solarstromanlage gilt zwei oder fünf Jahre
Grundsätzlich müssen Photovoltaikmodule und Batteriespeicher, wie jede andere gekaufte Ware auch, fehlerfrei ausgeliefert werden. Je nach Einbausituation gibt es für Solarstromanlagen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei oder fünf Jahren, das heißt die Verkäufer eines Produkts müssen in dieser Zeit für Sachmängel haften. Welche Frist im Zweifel gilt, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Deshalb sollten Sie am besten schon vor Ablauf der 2-Jahres-Frist prüfen, ob die Anlage ihre volle Leistungsfähigkeit hat, mängelfrei installiert wurde und die versprochenen Erträge bringt.
Abhängig davon, welche Frist gilt, haben Sie nach der Übergabe und der Inbetriebnahme des PV-Systems in dieser Zeitspanne als Kunde einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Produkt ohne Mängel. Dafür muss der Verkäufer geradestehen – in der Regel also die Firma, die die Geräte installiert hat.
Dabei gilt: Streikt die Anlage, können Sie zunächst nur eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer muss in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen.
Vorsicht bei Garantiebedingungen
Garantien werden – im Gegensatz zu den gesetzlich verbrieften Gewährleistungsrechten – vom Hersteller freiwillig eingeräumt. Deren genaue Bedingungen können die Firmen deswegen weitestgehend selbst festlegen. Es gelten jedoch Grenzen zum Schutz von Verbrauchern. Insbesondere Solarstromspeicher und Wechselrichter stellen neben den Solarmodulen die am meisten beanspruchten Anlagenkomponenten dar. Da hier kürzere Lebensdauern möglich sind, ist es sehr wichtig, die Garantieleistungen und den zugesicherten Service (Wartung, Austausch defekter Teile) genau zu prüfen.
Sie sollten daher unbedingt verlangen, dass ihnen eine schriftliche Urkunde mit den exakten Garantiebedingungen für die Module, den Speicher und den Wechselrichter ausgehändigt werden. Darin sollten Angaben zum Garantiegeber sowie zur Dauer und zum Inhalt der Garantie enthalten sein.
Bei Batteriespeichern war bisher eine zehnjährige sogenannte Zeitwertersatz-Garantie auf die Batterien üblich. Ersetzt wird dann nicht der ursprüngliche Kaufpreis der Batterie, sondern der jetzige Zeitwert. Dies war eine Voraussetzung für die Ende 2018 ausgelaufene KfW-Förderung. Inzwischen gibt es immer häufiger so genannte „Vollgarantien“, die über den Ersatz des Zeitwerts hinausgehen. Sie haben meist zwei Bestandteile: eine Produkt- und eine Leistungsgarantie.
Während sich die Produktgarantie in der Regel auf Materialfehler bezieht, zielt die Leistungsgarantie auf die Batteriekapazität ab. Hier gilt es, genau zu schauen, worauf sich welche Garantie bezieht.
Im Detail kann sich der Umfang der Garantieleistungen deutlich unterscheiden. Manche Speichersysteme sind aus mehreren Komponenten verschiedener Hersteller zusammengesetzt, für die unterschiedliche Garantien gelten. Im Idealfall gibt es jedoch eine einzige Garantie, die alle Komponenten umfasst.
Solarstromanlage: Stolpersteine im Kleingedruckten
Hersteller geben für Material- und Verarbeitungsfehler oft freiwillige Produktgarantien von bis zu zehn Jahren. Außerdem versprechen viele Firmen auch eine garantierte Leistung ihrer Solarmodule über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Da die Module ‒ bedingt durch die Herstellung ‒ Leistungstoleranzen aufweisen, ist es wichtig zu prüfen, welche Leistung für jeweils welchen Zeitraum garantiert wird.
Wer Ansprüche durchsetzen will, weil die Leistung geringer als versprochen ist, sieht sich im Kleingedruckten jedoch häufig mit Stolpersteinen konfrontiert:
- Unzulässig ist es zum Beispiel, wenn Hersteller eine Garantieleistung bei „Nachlässigkeit“ ausschließen, ohne diese weiter zu konkretisieren. Oder sie räumen nur ein bis zwei Wochen Zeit ein, um den Mangel zu melden.
- Auch eine nur sechsmonatige Frist, um Klage einzureichen, und Gerichtsorte wie etwa Madrid oder New York sind unter den kundenfeindlichen Bedingungen zu finden und ebenfalls unzulässig.
- Zudem wälzen manche Unternehmen einen großen Teil oder sogar sämtliche Kosten für die Garantieabwicklung gern auf den Kunden ab.
Es sind aber auch Unternehmen am Markt, die sich im Garantiefall deutlich verbraucherfreundlicher zeigen.
Wer ist der Ansprechpartner für Garantieleistungen bei Solarstromanlagen?
Ansprechpartner (rechtlich: „Schuldner“) der Garantie ist der Garantiegeber. Dieser muss sich aus den Garantiebedingungen ergeben und ist meist der Hersteller. In den Garantiebedingungen sollte angegeben sein, an wen sich Betroffene konkret wenden sollen – mit Adresse, Telefonnummer, Fax- und E-Mail-Adresse. Wichtig: Ein Verweis auf den Verkäufer ist unzulässig, es sei denn der Garantiegeber überlässt dem Verbraucher die Wahl zwischen Garantiegeber und Verkäufer.
Bei Versicherungen für PV-Anlagen auf Mindestschutz achten
Eine Versicherungspflicht für Solarstromanlagen gibt es nicht. Aber einige Schäden können sehr teuer werden, deshalb ist es empfehlenswert, die Anlage abzusichern. PV-Anlagen lassen sich meist für einen kleinen Aufpreis über die Wohngebäudeversicherung/Elementarschadenversicherung versichern. Daneben gibt es reine Photovoltaikversicherungen. Diese sind allerdings teurer und lohnen sich meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung.
Falls Sie bei der Finanzierung auf Fremdkapital setzen, sollten Sie aber zumindest in den Anfangsjahren eine spezielle Anlagenversicherung haben. Häufig ist dies sogar vorgeschrieben.
Unabhängig davon, für welche Police Sie sich entscheiden, folgende Schäden sollte sie mindestens abdecken:
- Diebstahl
- Wasser und Frost
- Sturm und Hagel
- Elementargefahren wie Schneedruck, Lawinen
- Ertragsausfall
- Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz
- Bedienungsfehler
- Kurzschluss
- Grobe Fahrlässigkeit bis zu mindestens 2.500 Euro
- Tierbisse bis mindestens 1.000 Euro.
Achten Sie bei Ihrem Vertragsentwurf auch darauf, welche Schäden ausgeschlossen bzw. nicht erfasst werden! In jedem Fall sollten Sie Ihrem Versicherer die geplante Installation schon vor Arbeitsbeginn melden. Denn manche Gesellschaften betrachten die Anlage als anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung. Außerdem ist auch schon die Installationsphase mitversichert, wenn Sie die Police bereits vor der Lieferung und dem Montagebeginn abgeschlossen haben.
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage haften Sie, wenn Dritte einen Schaden durch Ihre Anlage erleiden. Das kann beispielsweise durch ein Feuer sein, das aufs Nachbardach übergreift oder ein Solarmodul, das vom Sturm heruntergerissen und auf ein Auto geschleudert wird. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Ihre Sonnenstromgewinnung durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist und sich von Ihrem Versicherer eine entsprechende Bestätigung geben lassen. Alternativ dazu können Sie sich über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (HuG) absichern.
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