Förderungen auf einen Blick – Wärmedämmung? Lohnt sich!

Da die KfW im Januar 2020 ihre Fördersätze kräftig angehoben hat, ist Dämmen aktuell so günstig wie nie. Diese und weitere Maßnahmen sollten Hausbesitzer jetzt kennen.

 

Da Umweltschutz jeden betrifft, beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen über den Steuerbonus an den Ausgaben für eine Wärmedämmung. Auf diese Weise können Hausbesitzer das Klima schonen und von den weiteren Vorteilen einer Wärmedämmung profitieren, ohne den eigenen Geldbeutel zu sehr zu belasten. Die folgenden Maßnahmen machen das Schultern der Wärmedämmung deutlich leichter.

Der neue Steuerbonus

Bislang wurden energetische Sanierungsmaßnahmen vom Staat mit KfW-Programmen und zinsgünstigen Darlehen gefördert. Seit diesem Jahr gibt es dazu eine unbürokratische Alternative: Die Kosten – unter anderem für Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und Dachboden – lassen sich nun direkt von der Einkommenssteuer absetzen: 20 Prozent der Aufwendungen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen genauso wie Komplettsanierungen in Höhe von maximal 200.000 Euro je selbst genutzter Wohneinheit. Wer diese Summe komplett ausschöpft, kann also den Höchstbetrag von 40.000 Euro absetzen und beträchtliche Steuervorteile einstreichen.

Voraussetzungen für den Steuerbonus

  • Die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ist bei der Dämmmaßnahme älter als zehn Jahre.
  • Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Die Dämmarbeiten wurden nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen.
  • Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden eingehalten.
  • Die vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte bei Außenwand 0,20 W/(m²K)) wurden berücksichtigt.
  • Das Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung aller Voraussetzungen in einer nach vorgeschriebenem Muster erstellten Bescheinigung.
  • Die beglichene Rechnung inklusive der Adresse der Immobilie liegt in deutscher Sprache vor.

Die Steuerermäßigung kann – verteilt über drei Jahre – für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden und ist erstmals im Jahr des Abschlusses der Sanierung über die jährliche Steuererklärung ohne aufwendige Beantragung anrechenbar.

Die Förderung ist nicht vom Steuersatz (und somit nicht vom jeweiligen Einkommen) abhängig, sodass Eigentümer aller Gehaltsklassen davon profitieren können. Wichtig: Diese steuerliche Förderung ist nicht mit den Programmen der KfW kombinierbar!

Die verbesserte KfW-Förderung

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können für Komplett- und Einzelsanierungen großzügige Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Da die KfW im Januar 2020 ihre Fördersätze kräftig angehoben hat, ist Dämmen aktuell so günstig wie nie.

Hausbesitzer können die Förderungen der KfW für Effizienzhaus-Sanierungen oder Einzelmaßnahmen nutzen und erhalten die Kreditsumme bereits vor der Sanierung. Lediglich die Tilgungszuschüsse werden erst nach der Sanierung ausgeschüttet.

Die wesentlichen Punkte der verbesserten KfW-Förderung

  • höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen und Einzelmaßnahmen (maximal 40 Prozent)
  • höherer maximaler Kreditbetrag bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (Kosten in Höhe von maximal 120.000 EUR förderfähig)
  • Die Förderung der KfW muss vorab beantragt werden.
  • Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Verbraucher profitieren bei Krediten von niedrigen Zinsen (0,75 Prozent) und einer langen Zinsbindung von zehn Jahren.
  • Für Planung, Baubegleitung und Abnahme muss ein Energieberater beauftragt werden, für dessen Kosten man jedoch ebenfalls einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal 4.000 Euro) beantragen kann.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Energieniveau, das die Immobilie nach der Sanierung erreicht.

Energieberatung

Eine Energieberatung ist für die Steuerförderung nicht vorgeschrieben, aber ratsam. Im Vorfeld der Sanierung kann etwa durch eine BAFA-geförderte „Vor-Ort-Beratung“ eine umfassende energetische Analyse der Immobilie vorgenommen und so die Maßnahmen mit dem höchsten Einsparpotenzial ermittelt werden.

Baubegleitend unterstützt der Energieberater zudem die ausführenden Fachhandwerker bei der Planung und Umsetzung der Montagearbeiten, sodass Mängel vermieden werden. Die Hälfte der Kosten für den Energieberater ist übrigens ebenfalls von der Steuer absetzbar – es lohnt sich also gleich doppelt, ein bisschen mehr Geld in die Hand zu nehmen.

 

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