Rauchmelderpflicht: Wer ist zuständig und was ist zu beachten?

In Deutschland müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren Rauchmelder installiert sein. Außerdem besteht hierzulande Rauchmelderpflicht auf Flucht- und Rettungswegen – soweit die Wege aus einem Aufenthaltsraum führen.

Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern. Der Eigentümer ist verantwortlich für die Installation in Neubauten und Bestandsbauten. Je nach Bundesland sind Mieter oder Vermieter für Pflege und Wartung verantwortlich.

Rauchmelderpflicht: Das Wichtigste im Überblick

  • Die Rauchmelderpflicht gilt in Neubauten flächendeckend in ganz Deutschland.
  • In Bestandsbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits in fast allen Bundesländern, nur Berlin und Brandenburg führen die Pflicht erst 2021 ein. In Sachsen gibt es derzeit keine einheitliche Regelung für Bestandsbauten.
  • Rauchmelder müssen mindestens im Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur sowie auf Rettungswegen von Aufenthaltsräumen installiert werden.
  • Die Installationspflicht liegt beim Vermieter, die Wartungspflicht liegt in bestimmten Bundesländern beim Mieter und selbst dann nur bedingt

Wo gilt die Rauchmelderpflicht?

Die Rauchmelderpflicht in Deutschland und den Bundesländern gilt flächendeckend, allerdings regelt die jeweilige Landesbauordnung die Details. Alle Bundesländer haben eines gemeinsam: Rauchmelder sind Pflicht in allen Neubauten und Umbauten. Bauen Sie zum Beispiel das Dachgeschoss aus oder ziehen im Erdgeschoss neue Wände hoch, greift die Rauchmelderpflicht.

Ausnahmen und auslaufende Fristen

Mit Ausnahme von Sachsen besteht in allen anderen Bundesländern die Rauchmelderpflicht in allen Bauten, also auch in Bestandsbauten beziehungsweise Altbauten. In Berlin und Brandenburg läuft am 31.12.2020 eine Übergangsfrist aus. Bis dahin müssen alle Bestandsbauten mit den lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein.

Mit Blick auf die Fristen ist im Übrigen Folgendes zu beachten: Nach zehn Jahren müssen die Geräte ausgetauscht werden. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gilt die Rauchmeldepflichten schon seit einem ganzen Jahrzehnt, sodass Eigentümer und Vermieter in diesen beiden Bundesländern ihre installierten Geräte entsprechend prüfen und austauschen sollten.

Rauchmelderpflicht in Bestandsbauten und Neubauten im Überblick

Die folgende Tabelle dient dazu, die Rauchmelderpflicht in allen Bauten übersichtlich aufzulisten.

Bundesland Pflicht im Neubau
seit dem Jahr…
Pflicht im Bestandsbau
ab 01.01. …
Baden-Württemberg 2013 2015
Bayern 2013 2018
Berlin 2017 2021
Brandenburg 2016 2021
Bremen 2010 2016
Hamburg 2006 2011
Hessen 2005 2015
Mecklenburg-Vorpommern 2006 2010
Niedersachsen 2012 2016
Nordrhein-Westfalen 2013 2017
Rheinland-Pfalz 2003 2012
Saarland 2004 2017
Sachsen 2016 bislang ungeregelt
Sachsen-Anhalt 2009 2016
Schleswig-Holstein 2005 2011
Thüringen 2008 2019

Die Tabelle zeigt, dass die Rauchmelderpflicht (fast) in ganz Deutschland in allen Bauten eingeführt ist. Zum 1.1.2021 holen Berlin und Brandenburg auf, denn ab diesem Zeitpunkt gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsgebäude. Lediglich in Sachsen ist die Rauchmelderpflicht bei Bauten im Bestand bislang ungeregelt.

Rauchmelder sind sehr empfindlich und schlagen schon frühzeitig an.

Rauchmelderpflicht: Für wen gilt sie?

Die Rauchmelderpflicht teilt sich im Prinzip in zwei Zuständigkeitsbereiche auf, nämlich in den Bereich der Eigentümer beziehungsweise Vermieter und den der Mieter. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer haben gemeinsam, dass Eigentümer beziehungsweise Vermieter die Sicherheitsgeräte installieren müssen. Auch haben sie die Aufgabe, die fachgerechte Wartung sicherzustellen.

Zwar steht in den Landesbauverordnungen von neun Bundesländern, dass Mieter die Melder pflegen und prüfen müssen, doch der Vermieter wird nicht aus seiner Pflicht entlassen! Er muss stets dafür sorgen, dass die Voraussetzungen so sind, dass Mieter die Pflege und Prüfung erledigen können. Außerdem müssen Vermieter sicherstellen, dass Mieter ihrer Pflicht nachkommen. In der Praxis bedeutet es, dass Vermieter letztlich immer die letzte Instanz sind, was den Zustand der Rauchmelder in ihren Eigentumswohnung angeht. Sie müssen sie in Betriebsbereitschaft halten und das heißt nichts anderes, als dass sie für die regelmäßige Wartung sorgen müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Mietrechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

Wichtig: Selbst, wenn anderslautende Regelungen in der Landesbauordnung getroffen werden, so siegt die mietrechtliche Pflicht über die Bauordnungspflicht!

Rauchmelderpflicht in den Bundesländern

Die folgende Übersicht zeigt aufgeschlüsselt nach Bundesländern, wer für den Einbau und die Wartung in den Bauten jeweils verantwortlich ist.

Bundesland zuständig für Einbau zuständig für Wartung
Baden-Württemberg Eigentümer Mieter
Bayern Eigentümer Mieter
Berlin Eigentümer Mieter
Brandenburg Eigentümer Eigentümer
Bremen Eigentümer Mieter
Hamburg Eigentümer Eigentümer
Hessen Eigentümer Mieter
Mecklenburg-Vorpommern Eigentümer Eigentümer
Niedersachsen Eigentümer Mieter
Nordrhein-Westfalen Eigentümer Mieter
Rheinland-Pfalz Eigentümer Eigentümer
Saarland Eigentümer Eigentümer
Sachsen Eigentümer Mieter
Sachsen-Anhalt Eigentümer Eigentümer
Schleswig-Holstein Eigentümer Mieter
Thüringen Eigentümer Eigentümer

Wer zahlt Einbau und Wartung?

Für Mieter gibt es gute Nachrichten: Sie stehen nicht in der Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Die Landesbauordnung legt fest, dass Vermieter für den Einbau sorgen müssen. Da sie den Einbau beauftragen geht die Rechnung an sie und sie zahlen diese entsprechend. Für Mieter gilt demnach folgendes:

  • Wenn während der Mietzeit Geräte eingebaut werden, dürfen die Installationskosten nicht umgelegt werden.
  • Die Kosten für die Wartung und Pflege der Geräte sind allerdings umlagefähig und dürfen über die Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden.

Wie läuft die Wartung eines Rauchmelders ab?

Für die Wartung gibt es konkrete Vorschriften. Sie sind in der DIN 14676 geregelt. Der Wartungsturnus wird vom Hersteller vorgegeben, sollte jedoch spätestens nach zwölf Monaten erfolgen. Schreiben Sie auf, wann Sie einen Melder geprüft, wann Sie ihn gereinigt oder die Batterien gewechselt haben.

Man Replacing Battery In Home Smoke Alarm

Halten Sie sich bei Ihren Arbeiten an die Herstellerangaben. Wenn Sie nicht selbst die Wartung vornehmen, geben Sie die Bedienungsanleitung des Rauchmelders an die Person, die dafür zuständig ist. Und so läuft die Wartung ab:

  1. Prüftaste am Gerät drücken. Es sollte nach wenigen Sekunden ein Signalton zu hören sein. Fehlt der Signalton, wechseln Sie die Batterien.
  2. Reinigen Sie das Gerät so, dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind. Stark verschmutzte Rauchmelder wechseln Sie durch ein neues Gerät aus. Auswechseln müssen Sie spätestens nach zehn Jahren. Die meisten neuen Rauchmelder haben deshalb eine festverbaute Zehnjahresbatterie.
  3. Sorgen Sie dafür, dass sich in einem Umkreis von 50 Zentimetern kein Hindernis befindet. Als Hindernis sind zum Beispiel Wände oder Raumteiler zu werten.
  4. Gehen Sie durch die Wohnung und überprüfen Sie noch einmal, ob die Geräte wirklich in den Zimmern, wo es Vorschrift ist, installiert sind. Vor allem im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Gästezimmer – also da wo Menschen schlafen – müssen sie hängen.
  5. Prüfen Sie, ob das Gerät das Qualitätszeichen „Q“ trägt. Fehlt das Zeichen, wechseln Sie die Batterie nach Herstellerangaben aus. Ist das Zeichen vorhanden, dann ist eine fest verbaute Batterie mit einer Lebensdauer von zehn Jahren installiert. Ist die Zehnjahresbatterie erschöpft, ertönt ein Alarm. In diesem Fall ersetzen sie den alten Rauchmelder sofort durch einen neuen.

Wenn Sie testen wollen ob der Rauchmelder funktioniert, müssen Sie nur auf den Knopf in der Mitte drücken.

In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?

In welchen Räumen die Melder Pflicht sind, hängt davon ab, wo Sie wohnen beziehungsweise wo die fragliche Wohnung geografisch liegt. Für alle Bundesländer ist es Pflicht, eine Mindestausstattung beziehungsweise einen Mindestschutz zu gewährleisten. Darunter fällt Wohnraum, der als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Flur genutzt wird. Darüber hinaus sind Rauchmelder auf Flucht- und Rettungswegen aus einem Aufenthaltsraum Pflicht. Mit Aufenthaltsraum ist zum Beispiel das Wohnzimmer gemeint.

Warum sind Rauchmelder in Küche und Bad keine Pflicht?

In der Küche und im Badezimmer wird viel Wasserdampf abgegeben. Außerdem  entstehen in der Küche gelegentlich Rauchwolken beim Braten und Backen. Rauch, Dampf und Wärme nehmen Einfluss auf die empfindlichen Sensoren, die einen entsprechenden Alarm auslösen. Die Alternative ist für diese Räume ein Wärmemelder oder Hitzemelder, zu finden als Gefahrenmelder im Smart Home. Übrigens gilt, dass in Wohnungen, in denen Gasthermen stehen oder die mit Kaminöfen beheizt werden, ein Kohlenmonoxid-Melder empfehlenswert ist.

Das, was für Küche und Bad gilt, lässt sich auf Waschräume, Garagen, Dachböden und Keller ausdehnen. Auch hier ist mit einer übermäßigen Entwicklung von Wasserdampf, Wärme oder Rauch zu rechnen.

Für mehr Sicherheit in der Küche, können Sie mit Wärme- beziehungsweise Hitzemeldern sorgen.

Länderspezifische Regelungen

Neben den oben ausgeführten Grundsätzen zum Mindestschutz sind in den jeweiligen Landesbauordnungen weitere spezifische Regelungen zu finden.

Berlin und Brandenburg

Wohnungen in Berlin und Brandenburg müssen in allen Wohnräumen mit Ausnahme von Küche und Bad mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Dazu gehören Rettungswege, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer, Flure, Schlafzimmer, Arbeitszimmer – also prinzipiell alle Aufenthaltsräume.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat sich für eine individuelle Regel entschieden. Hier schreibt die Landesbauordnung vor, dass die Geräte überall dort angebracht werden müssen, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen. Wer also nicht im explizit dafür vorgesehenen Schlafzimmer schläft und sein Bett – aus welchen Gründen auch immer – im Wohn- oder Arbeitszimmer aufstellt, muss dort einen Melder anbringen.

Fazit zur Rauchmelderpflicht: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Falls in Ihrem Bundesland die Rauchmelderpflicht nicht für Wohnzimmer, Spiel- oder Kinderzimmer und Arbeitszimmer gilt, sollten Sie sich überlegen, ob Sie trotzdem für einen Schutz in den genannten Räumen sorgen. Der Rauchmelder rettet unter Umständen Ihr Leben und das Leben Ihrer Familie.

 

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